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   LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01   

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https://dejure.org/2001,26605
LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01 (https://dejure.org/2001,26605)
LG Detmold, Entscheidung vom 03.08.2001 - 1 O 99/01 (https://dejure.org/2001,26605)
LG Detmold, Entscheidung vom 03. August 2001 - 1 O 99/01 (https://dejure.org/2001,26605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Leistung" in § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB; Leistender und Leistungsempfänger im Bereicherungsrecht; Bedeutung des bei der Erteilung des Überweisungsauftrages anzugebenden Verwendungszwecks (Zweckbestimmung, Tilgungsbestimmung); Zurechnungsproblematik im Falle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01
    Maßgebend ist in einem solchen Fall vielmehr, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt ( BGH NJW 1989, 900; 1993, 1578 [BGH 03.02.1993 - V ZR 181/91] ; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .

    Vielmehr sind die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung mit zu berücksichtigen, da die Ableitung aus dem Leistungsbegriff nicht immer überzeugend erscheint ( BGH NJW 1993, 1578; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .

    Auf Grund des Vorrangs der Leistungskondiktion kommt nämlich, soweit der Zuwendende die Vermögensverschiebung - wie hier - zur Erfüllung einer angenommenen, in Wahrheit aber nicht bestehenden Leistungsverpflichtung erbracht hat, daneben kein Anspruch aus Bereicherung "in sonstiger Weise" in Betracht ( BGHZ 56, 228; BGH WM 1999, 484 [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] ).

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01
    Maßgebend ist in einem solchen Fall vielmehr, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt ( BGH NJW 1989, 900; 1993, 1578 [BGH 03.02.1993 - V ZR 181/91] ; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .

    Vielmehr sind die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung mit zu berücksichtigen, da die Ableitung aus dem Leistungsbegriff nicht immer überzeugend erscheint ( BGH NJW 1993, 1578; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01
    Maßgebend ist in einem solchen Fall vielmehr, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt ( BGH NJW 1989, 900; 1993, 1578 [BGH 03.02.1993 - V ZR 181/91] ; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .
  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01
    Auf Grund des Vorrangs der Leistungskondiktion kommt nämlich, soweit der Zuwendende die Vermögensverschiebung - wie hier - zur Erfüllung einer angenommenen, in Wahrheit aber nicht bestehenden Leistungsverpflichtung erbracht hat, daneben kein Anspruch aus Bereicherung "in sonstiger Weise" in Betracht ( BGHZ 56, 228; BGH WM 1999, 484 [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] ).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 181/91

    Hartnäckige Erfüllungsverweigerung als schwere Verfehlung des Beschenkten

    Auszug aus LG Detmold, 03.08.2001 - 1 O 99/01
    Maßgebend ist in einem solchen Fall vielmehr, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt ( BGH NJW 1989, 900; 1993, 1578 [BGH 03.02.1993 - V ZR 181/91] ; 1999, 1393) [BGH 04.02.1999 - III ZR 56/98] .
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